Wer die Musik bestellt muss sie bezahlen


Heute wie früher: vor jedem Schützenfest werden Versammlungen abgehalten. Warum?? Die „Festangelegenheiten“ müssen geregelt werden.

14. Juni 1914 .. die Anforderung des Musikvereins für das Spielen zum Vereinsfeste den Preis von dreihundert Mark zu bewilligen.

6 Jahre später: die Preise steigen an

22. Juli 1920 Zur heutigen Vorstandssitzung die im Hause des Schützenbruders und Gastwirt A. Schüngel stattfand waren die Vorstandsmitglieder geladen zum Zwecke der Absprache mit dem hies. Musikverein. Letzterer ist erbötig auf das diesejährige Schützenfest zum 8. und 9. August die übliche Musik zu geben und verlangt dafür das Honorar von 2200,00 Mk buchstäbl. Zweitausendzweihundert Mark. Der Vorstand ist hierzu bereit indem er im Namen des ganzen Vereins handelt diesen Preis zu zahlen. Andere Zugaben wie Getränke usw. sind hierbei ausgeschlossen.“

Inflation – da geht noch mehr!

Generalversammlung 22.07.1923 „Der Vorsitzende gab erfreulicherweise bekannt, daß behördlicherseits die Festfeier wie sie bisher üblich war genehmigt ist. (..) Gleichzeitig wurde mit der hies Musickkappelle verhandelt. auf gegenseitige Einigung erhält dieselbe ein Honorar von 11000000 – Mk. geschr. Elf Millionen Mark lt. Vertrag in bar. Außerdem hat der Festwirt lt. Vertrag der Musick noch 100 Lt. Bier gratis zu liefern.“

13. Juli 1924 Generalversammlung – zusätzliche Naturalien

(…) „Die zu leistende Musick wurde der hies. Musickkappelle für 30,00 Mk. pro Stimme u. 150 Lt Bier u 1 Kiste Zigarren u 2 mal Abendessen übertragen.“

Der Festwirt muss sich weiterhin an den Kosten beteiligen

24. Juni 1926 Verpachtung der Restauration und Schenke für das diesjährige Schützenfest (..) „3) Für die Musik sind vom Wirt 150 Liter Bier und 2 Liter Schnaps zu liefern.

Der Vertrag wird geschlossen


(..) Mit dem Vorstande des Musikverein Medebach wurde nachfolgender Abschluß getroffen:.“Der Musikverein liefert die Musik für beide Schützenfesttage nach alter Sitte zum Gesamtpreise von 550,- M Fünhundertfünzig M.“

neue Währung

„Medebach, den 22. April 1931 (..) 1. Dem Musikverein Medebach soll die Lieferung der Musik zum diesjährigen Schützenfeste übertragen werden, wenn er sich mit dem Preis von 620 RM ohne jegliche Zulage an Bier usw. einverstanden erklärt.

zu hoch gepokert??


07. Mai 1932… 2) Der Musikverein forderte zum Schützenfest für Lieferung der Musik 400,- M. und 100 lt Bier. Nach Aussprache und Abstimmung wurde beschlossen, dem Musikverein, falls ein Schützenfest gefeiert werden sollte, für Lieferung der Musik 370,- M ohne jegliche Zugabe zu bieten. Sollte der Musikverein dieses Angebot nicht annehmen, so wird die Musikfrage der Generalversammlung überlassen.

Die Antwort des Musikvereins wird bis Freitag, 13. Mai 1931 erwartet..etwa ein schlechtes Omen??

20. Mai 1932 „3.) Da der Musikverein das Angebot des Schützenvereins betr. Lieferung zum der Musik zum Schützfenfeste abgelehnt hat, wurde beschlossen, das weitere der Generalversammlung zu überlassen“

Was aus den letzten Verhandlungen geworden ist wissen wir nicht. Hier enden die Aufzeichnungen…